Pressemitteilung: Bürgerentscheid am 15. März – Worum es wirklich geht

Am Wahlsonntag, 15. März, stimmen die Bürgerinnen und Bürger in Bad Orb nicht unmittelbar über den Bau oder Nichtbau von Windkraftanlagen am Horstberg ab. Gegenstand des Bürgerentscheids ist die Frage, ob der Magistrat den ausdrücklichen Auftrag erhalten soll, alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein mögliches Windkraftprojekt zu verhindern. Es handelt sich damit um eine Grundsatzentscheidung über das politische Vorgehen der Stadt. Der Ortsvorstand von den Grünen Bad Orb informiert über die Fragestellung, deren juristische Tragweite und die möglichen finanziellen Konsequenzen für unsere Stadt.

Die Abstimmungsfrage ist als Verhinderungsfrage formuliert. Wer Windenergie befürwortet und keine aktive Verhinderungspolitik wünscht, muss mit „Nein“ stimmen. Wer hingegen will, dass die Stadt alle verfügbaren Mittel gegen das Projekt ausschöpft, stimmt mit „Ja“. 

Bereits im Vorfeld: Eine Frage war rechtswidrig

Ursprünglich sollten zwei Fragen zum Bürgerentscheid gestellt werden. Die zweite Frage sah vor, Windvorrangflächen zu streichen. Diese wurde jedoch von der Kommunalaufsicht des Main-Kinzig-Kreises als rechtswidrig eingestuft. 

Der Vorgang verdeutlicht die begrenzten kommunalen Handlungsspielräume. Der Bürgerentscheid ändert nichts an bestehenden planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, sondern verpflichtet die Stadt zu einem bestimmten politischen Vorgehen.

Ein „Ja“ heißt nicht automatisch: Keine Windräder

Ein „Ja“ verpflichtet die Stadt juristische und administrative Schritte zur Verhinderung zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten- mit unkalkulierbaren finanziellen Risiken in einer angespannten Haushaltslage.

Ein „Ja“ beim Bürgerentscheid bedeutet nicht automatisch, dass am Horstberg keine Windräder entstehen werden. Die Genehmigung erfolgt weiterhin im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens durch zuständige Fachbehörden.

Ein „Nein“ bedeutet verantwortungsvolle Abwägung

Ein „Nein“ bedeutet nicht automatisch, dass Windräder gebaut werden. Es bedeutet, dass die Stadt nicht aktiv in eine konfrontative Verhinderungspolitik einsteigt und Gestaltungsspielraum wahrt.

Windenergieprojekte können Kommunen über gesetzlich vorgesehene Abgaben und Beteiligungsmodelle Einnahmen verschaffen. Diese Mittel könnten in kommunale Infrastruktur und die Weiterentwicklung unseres Kurorts investiert werden. Wer auf Verhinderung setzt, riskiert nicht nur hohe Kosten, sondern verzichtet auch auf Gestaltungsspielräume.

Info-Veranstaltung am 23. Februar

Um eine fundierte Meinungsbildung zu ermöglichen, findet am Montag, 23. Februar 2026, um 18 Uhr im Alfons-Lins-Haus in der Pfarrgasse 18 in Bad Orb eine Informationsveranstaltung zum geplanten Windpark am Horstberg statt. Zwischen 18 und 19 Uhr informieren Fachexperten unter anderem von Ørsted, dem Deutschen Wetterdienst, dem BUND Landesverband Hessen e.V. sowie der Energiegenossenschaft Main-Kinzigtal. Von 19 bis 20 Uhr gibt es eine offene Frage- und Antwortrunde.

Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, dieses Informationsangebot zu nutzen.

Unsere Haltung

Als Ortsverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bad Orb setzen wir uns grundsätzlich für den Ausbau erneuerbarer Energien ein. Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Vor diesem Hintergrund appellieren wir an die Bürgerinnen und Bürger, am 15. März mit „Nein“ zu stimmen, um finanzielle Risiken zu vermeiden und verantwortungsvoll mit Steuergeldern umzugehen.