Der Antrag wurde von uns am 27.05.2026 gestellt.
Er wurde abgelehnt.
Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, zusätzlich zu der bereits bestehenden Feuerwerksverbotszone in der Altstadt weitere räumlich klar definierte Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerk und jeglicher Knallkörper zum Jahreswechsel auszuweisen.
2. Diese Verbotszonen sollen insbesondere folgende Bereiche umfassen:
• Bereiche in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen,
• Gebiete mit erhöhter Brandgefahr (z. B. dichte Bebauung, Fachwerk, holzdominierte Bausubstanz, Wald- und Waldrandlagen),
• stark frequentierte öffentliche Plätze, auf denen mit erhöhten Personenansammlungen zu rechnen ist,
• sensible Bereiche des Kurparks und angrenzender Grün- und Waldflächen.
3. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt zu prüfen, ob und in welchen Bereichen Bad Orbs eine zeitlich befristete Allgemeinverfügung auf Grundlage des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) zur weiteren Einschränkung des Abbrennens von Feuerwerk rechtssicher möglich ist.
4. Ergänzend soll ein Konzept für eine zentrale, kontrollierte und umweltfreundliche Alternative (z. B. Licht-, Laser- oder Drohnenshow) zum Jahreswechsel erarbeitet werden, um ein attraktives und gemeinschaftliches Angebot für Bürgerinnen, Bürger und Gäste zu schaffen.
