Schriftliche Anfrage 29.10.2025

Hier unsere schriftliche Anfrage vom 29.10.2025.

Antworten des Bürgermeisters in kursiv:

Anfrage 1 „Stellplatzsatzung Stadt Bad Orb“:

Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen der Stadt Bad Orb aus der Stellplatzsatzung in den vergangenen fünf Jahren (2020-2024)? Wir bitten um eine detaillierte Aufstellung der Einnahmen nach Jahren sowie um Informationen darüber, für welche Zwecke diese Mittel verwendet wurden.

Begründung: Die Stadt Bad Orb verfügt über eine Stellplatzsatzung, die auf Grundlage der Hessischen Bauordnung (HBO) bauaufsichtliche Anforderungen an Stellplätze und Garagen regelt. Diese Satzung gilt für das gesamte Stadtgebiet und verpflichtet Bauherren zur Herstellung von Stellplätzen oder zur Zahlung einer entsprechenden Ablöse. Im Sinne der Transparenz und zur Einschätzung der finanziellen Auswirkungen dieser Satzung ist eine Übersicht der Einnahmen der letzten fünf Jahre für die weitere kommunalpolitische Arbeit erforderlich. Die Kenntnis dieser Daten ermöglicht es, die Wirksamkeit der Stellplatzsatzung zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen.

Antwort des Bürgermeisters:

Die Stellplatz- und Ablösesatzung regelt, dass Grundstückseigentümer, welche keinen Stellplatz auf ihrem Grundstück nachweisen können, einen nicht vorhandenen Parkplatz gegen Zahlung ablösen können. 2023 bis heute hat die Stadt Bad Orb hierdurch nur sehr geringfügige Einnahmen erhalten. Im Bereich der Altstadt werde es dieses Jahr voraussichtlich noch zu zwei Stellplatzablösungen kommen, da hier Bestandsschutz gilt. Das Ziel des Magistrates ist es, bei allen Baugenehmigungen darauf zu achten, dass ein Stellplatznachweis erbracht wird. Die Parkplatzfläche ist eine der wertvollsten Gegenstände der Stadtentwicklung. Zu der Mittelverwendung können daher keine genauen Aussagen getätigt werden. Ebenfalls müsse noch recherchiert werden, wie die Einnahmen von 2020-2022 ausgesehen haben.

Anfrage 2 „Mehrgenerationenhaus AG Bericht“:

In Folge unseres Antrags zur Weiterarbeit am Projekt Mehrgenerationenhaus wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Auftrag, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu prüfen und Perspektiven für die Fortführung des Projekts zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann ist in diesem Jahr mit einem Bericht der eingesetzten Arbeitsgruppe zum Stand der Beratungen über die Zukunft des Mehrgenerationenhauses zu rechnen?

2. Wird seitens des Magistrats beabsichtigt, den Bericht für das Projekt Mehrgenerationenhaus öffentlich in einer Stadtverordnetenversammlung vorzustellen?

Antworten des Bürgermeisters:

1. Aktuell gibt es noch keinen Termin, wann der Sachstandsbericht der Arbeitsgruppe Mehrgenerationenhaus vorgelegt wird. Es gibt aktuell ebenfalls noch keinen Termin für eine Ausschusssitzung. Es gibt allerdings viele Gespräche, auch im Hinblick darauf ein bestehendes Gebäude zu nutzen.

2. Es wird aktuell Seitens des Magistrates geplant, den Bericht für das Projekt Mehrgenerationenhaus öffentlich in einer Stadtverordnetenversammlung vorzustellen. Es gibt jedoch noch keinen genauen Termin.

Anfrage 3 „Kosten und Einschätzungen zu den laufenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Windparkvorhaben“:

Aus einem Bericht der Gelnhäuser Neuen Zeitung vom 5. Oktober 2025 geht hervor, dass sich die Stadt Bad Orb derzeit in mehreren Rechtsstreitigkeiten im Kontext des geplanten Windparkprojekts befindet. Bürgermeister Tobias Weisbecker erklärte demnach, dass insgesamt vier Klagen – unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz – durch Rechtsanwalt Dr. Stefan Altenschmidt erhoben wurden. Die Verfahren richten sich gegen verschiedene Behörden und Institutionen, unter anderem das Regierungspräsidium Darmstadt, Hessen Forst, die Ørsted Onshore Deutschland GmbH sowie das Planungsbüro Orchis Umweltplanung GmbH.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Magistrat um die Beantwortung der folgenden

Fragen:

1. Welche direkten und indirekten Kosten sind der Stadt Bad Orb bisher im Zusammenhang mit den genannten Rechtsstreitigkeiten entstanden (z. B. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für Gutachten, interne Verwaltungsaufwendungen)?

2. Welche weiteren finanziellen Aufwendungen erwartet die Stadt im laufenden Haushaltsjahr in Bezug auf die genannten Verfahren? Gibt es eine Prognose über die voraussichtlichen Gesamtkosten der Rechtsstreitigkeiten?

3. In welcher Höhe sind im Haushalt der Stadt Mittel für laufende und zukünftige Rechtsstreitigkeiten eingeplant?

4. Welche Einschätzung hat der Bürgermeister bzw. der Magistrat hinsichtlich des möglichen Ausgangs der laufenden Verfahren?

Antworten des Bürgermeisters:

1. Bisher sind noch keine Kosten für die Stadt Bad Orb im Zusammenhang mit den genannten Rechtsstreitigkeiten in Rechnung gestellt worden.

2. Leider ist hierzu noch keine genaue Aussage möglich. Man führe viele Gespräche, um einen gütlichen Weg zu finden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird in der Stadtverordnetenversammlung darüber berichtet werden.

3. Es gibt keine signifikanten Erhöhungen für den laufenden und auch zukünftigen Haushalt. Im Haushalt 2026 sind hierfür insgesamt 81.000 Euro vorgesehen.

4. Leider kann er hierzu noch keine seriöse Antwort geben. Er sieht allerdings eine Chance, dass gegebenenfalls Lösungen in den laufenden Gesprächen gefunden werden, damit es nicht zu einem Rechtsstreit komme.